Mietbedingungen 2023
Gültig vom Januar 2023
1. Der Mietvertrag
Der Mietvertrag ist ein Vermittlungsvertrag, der die Miete der gebuchten Ferienunterkunft regelt. Die gemietete Unterkunft ist nicht Eigentum der SONNE UND STRAND Ferienhausvermittlung A/S (nachstehend SONNE UND STRAND genannt), sondern Eigentum Dritter (privater Eigentümer). Der Vermittlungsvertrag wird zwischen dem Mieter und SONNE UND STRAND abgeschlossen, aber auf Rechnung des Eigentümers. Der Vermittlungsvertrag ist verbindlich. Das Mietverhältnis umfasst die genannte Ferienunterkunft und sämtliches Zubehör wie in der Beschreibung der Ferienunterkunft angegeben. Die Ferienunterkunft darf nicht ohne besondere Erlaubnis von mehr Personen bewohnt werden als in der Beschreibung angegeben. Durch Abschluss des Mietvertrags erklärt der Mieter, dass er volljährig und mündig ist. Sind alle Reiseteilnehmer zwischen 15 und 25 Jahre alt, wird die Gruppe als Jugendgruppe angesehen. Bei Jugendgruppen ist in einigen Fällen eine Zustimmung des Eigentümers der Unterkunft erforderlich, damit der Vertrag verbind-lich ist. Die auf dem Mietvertrag angegebene Person muss während der Abwicklung des Mietverhältnisses zugegen sein und haftet für eventuelle Schäden oder einen Missbrauch der Ferienunterkunft.
Weder der Eigentümer noch SONNE UND STRAND können für Lärmbelästigung durch Bauarbeiten, Nachbarn, Verkehr o. Ä. verantwortlich gemacht werden. Der Mieter ist damit einver-standen, dass Servicetechniker Unterkünfte mit oder ohne vorherige Benachrichtigung des Mieters betreten dürfen, um den Swimmingpool oder den Whirlpool zu warten oder um im Falle von Reklamationen für Abhilfe zu sorgen.
Falls der Mieter in Verbindung mit dem Abschluss des Mietvertrages Vereinbarungen über den Kauf anderer Leistungen trifft, z. B. von Eintrittskarten für Vergnügungsparks oder kulturelle Veranstaltungen oder von Fährtickets, handelt es sich hierbei um selbstständige Vereinbarungen mit dem betreffenden Anbieter dieser Leistungen.
Mängel oder Verspätungen in Bezug auf diese Leistungen geben unter keinen Umständen dem Mieter das Recht, in Bezug auf den Mietvertrag mit SONNE UND STRAND Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Der Mietvertrag unterliegt nicht den Regeln für Pauschalreisen oder zusammengestellte Leistungen.
Agenten, Internetportale usw. sind nicht berechtigt, Vermittlungsverträge mit Mietern abzuschließen, die von diesen Mietbedingungen abweichen.
2. Reinigung und Schäden
Der Mieter ist vertraglich verpflichtet, die Ferienunterkunft bei Beendigung des Mietverhältnisses in aufgeräumtem und gesäubertem Zustand zu übergeben. Eine evtl. notwendige Reinigung kann auf Rechnung des Mieters durchgeführt werden. Die Endreinigung der Ferienunterkunft kann bei SONNE UND STRAND gegen ein Entgelt bestellt werden. Es ist dem Mieter – aus Rücksicht auf die Haftung gegenüber dem Eigentümer der gemieteten Ferienunterkunft – nicht gestattet, die genannten Reinigungsverpflichtungen an Dritte zu übertragen.
Der Mieter ist für alles verantwortlich, was zur Ferienunterkunft gehört, und ist ebenso verpflichtet, alle verursachten Schäden zu vergüten, die während des Aufenthaltes an der Ferienunterkunft und am Inventar entstehen. Es wird jedoch auf die Bedingungen der Hausratversicherung verwiesen, die automatisch zusammen mit dem Mietvertrag abgeschlossen wird (siehe Punkt 9). Sollten während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienunterkunft oder am Inventar entstehen, ist der Mieter verpflichtet, SONNE UND STRAND unverzüglich davon zu unterrichten. Der Mieter muss sich an das Büro von SONNE UND STRAND vor Ort wenden, dessen Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer auf dem Mietvertrag angegeben sind. Werden nach Abreise des Mieters Schäden oder Mängel entdeckt, werden diese auf Rechnung des jeweiligen Mieters behoben, es sei denn, sie werden durch die Versicherung gedeckt (siehe Punkt 9).
3. Versicherung des Mieters
In Verbindung mit diesem Vertrag wird von SONNE UND STRAND keine Versicherung abgeschlossen, die während der Abwicklung des Mietverhältnisses Personenschäden/Schäden am Eigentum des Mieters/seiner Mitreisenden deckt.
4. Höhere Gewalt und/oder andere außergewöhnliche Ereignisse
SONNE UND STRAND kann wegen höherer Gewalt und/oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen wie z. B. Streiks, Epidemien, Pandemien, Quarantäne, Schließung der Grenzen, Kriegen, Wetterereignissen, Einschränkungen der Öl- und Benzinversorgung o. Ä. das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Entschädigung. SONNE UND STRAND kann verlangen, dass die Kosten, die durch das Erlöschen des Mietvertrages entstehen, vom Mieter getragen werden.
5. Die Rechte von SONNE UND STRAND
SONNE UND STRAND behält sich in folgenden Fällen das Recht vor, den eingezahlten Mietbetrag zurückzuzahlen oder eine andere Ferienunterkunft anzubieten:
- Vertragsbruch des Besitzers der gemieteten Ferienunterkunft gegenüber SONNE UND STRAND
- Bearbeitungsfehler
- Druckfehler
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise von SONNE UND STRAND sind vorbehaltlich von Abgaben festgelegt, die der Provision des Büros auferlegt werden könnten. Die ersten 4 Monate nach Abschluss der Vereinbarung dürfen jedoch keine Preisänderungen vorgenommen werden. SONNE UND STRAND vermietet die auf der Webseite des Unternehmens beschriebenen Ferienunterkünfte. Alle Informationen über diese Ferienunterkünfte werden nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt.
Das Mietverhältnis wird durch die Zahlung der 1. Rate bestätigt und ist somit verbindlich. Wann die 1. und die eventuelle 2. Rate fällig sind, geht immer aus dem Mietvertrag hervor. Der Schlüssel für die gemietete Ferienunterkunft wird nur dann ausgehändigt, wenn die vollständige Einzahlung der vereinbarten Miete gegenüber SONNE UND STRAND belegt wird.
Nach dem Ende des Mietzeitraums werden der Strom-, Öl-, Wasserverbrauchu.Ä.sowie durch den Mieter verursachte Schäden mit der Nebenkostenvorauszahlung verrechnet, die beim Abschluss des Mietvertrages erhoben wird. Der Restbetrag der Nebenkostenvorauszahlung wird spätestens 2 Wochen nach Ende des Mietverhältnisses an den Mieter ausgezahlt. Die Auszahlung kann sich verspäten, falls der Mieter Schäden verursacht hat oder andere Streitigkeiten bestehen. Deckt die Nebenkostenvorauszahlung nicht den Verbrauchs-und eventuellen Schadensersatzbetrag, erhält der Mieter nach Ende des Mietzeitraums eine Rechnung über den Restbetrag.
7. Reklamationen und Schäden
Reklamationen über Mängel und Schäden bei/in der Ferienunterkunft müssen umgehend dem nächsten Büro vor Ort, dessen Kontaktinformationen aus dem Mietvertrag hervorgehen, mitgeteilt werden. Anfragen während des Aufenthaltes werden nur telefonisch oder persönlich entgegengenommen. Der Mieter ist verpflichtet, SONNE UND STRAND eine angemessene Frist zur Behebung eventueller Mängel einzuräumen und dazu beizutragen, dass sich Schäden nicht verschlimmern und eventuelle Verluste von SONNE UND STRAND minimiert werden. Ist die Behebung nicht zufriedenstellend, muss dies UMGEHEND SONNE UND STRAND mitgeteilt werden.
Im Falle von Schäden müssen diese sofort mitgeteilt werden, und der Mieter muss die Schuld am betreffenden Schaden eingestehen.Die Tatsache, dass Haustiere nicht gestattet sind, stellt keine Garantie dar, dass sich keine Haustiere in der Ferienunterkunft befunden haben. Deshalb haften weder der Eigentümer noch SONNE UND STRAND für allergische oder asthmatische Reaktionen.
Beschwerdeweg: Falls es nicht gelingt, eine gemeinsame Lösung zu finden, kann bei folgender Stelle eine Beschwerde eingereicht werden:
Ankenævnet for Feriehusudlejning Amagertorv 9, 2
1160 København K, Dänemark
Tel. +45 20 36 22 44
E-Mail: info@ankenaevnferiehus.dk
Der Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung (Ankenævnet for Feriehusudlejning) ist ein privater, anerkannter Beschwerdeausschuss, der von der dänischen Verbraucherzentrale und dem Dänischen Ferienhausverband eingerichtet worden ist. Sie können im Falle einer Beschwerde stattdessen auch das Online-Beschwerdeportal der EU-Kommission http://ec.europa.eu/odrnutzen http://ec.europa.eu/odrnutzen.
8. Kündigung des Mietvertrages
Der Mieter kann diesen Mietvertrag vor Antritt des Mietverhältnisses schriftlich kündigen. Wird die Kündigung per E-Mail geschickt, wird diese erst dann als erhalten angesehen, wenn SONNE UND STRAND den Erhalt dem Mieter gegenüber bestätigt hat. Die Kündigung ist gültig ab dem Tag, an dem SONNE UND STRAND sie erhält. Im Falle einer Kündigung durch den Mieter hat SONNE UND STRAND Recht auf eine angemessene Entschädigung. Ohne weitere Beweisführung werden folgende Forderungen gestellt:
- Bis 56 Tage vor der Anreise: 33% des Gesamtmietpreises, jedoch mindestens EUR 80
- 55 bis 14 Tage vor der Anreise: 75% des Gesamtmietpreises, jedoch mindestens EUR 80
- Ab 13 Tage vor der Anreise bis Tag der Anreise: 100 % des Gesamtmietpreises
Übertragung des Mietverhältnisses
Der Mieter darf das Mietverhältnis gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 70 an einen anderen Mieter übertragen. Die Übertragung muss SONNE UND STRAND von beiden Parteien schriftlich mitgeteilt werden.
9. Rundum-Versicherung
Zusammen mit dem Mietvertrag wird eine obligatorische Rundum-Versicherung mit der Versicherung „TrygForsikring“ abgeschlossen. Es handelt sich bei dieser Versicherung um eine kombinierte Stornierungs-, Abbruchs-, Hausrat-und Haftpflichtversicherung einschl. des ärztlichen Notdienstes. Die Versicherung und die zurzeit geltenden Bedingungen sind auf unserer Webseite unter www.sonneundstrand.de/ueber-uns/sicherheitsversicherung näher beschrieben.
10. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Mietverhältnis ist nach dänischem Recht geregelt. Streitigkeiten anlässlich des Vertragsverhältnisses müssen ebenso nach däni-schem Recht entschieden werden.
Gerichtsstand: Der Gerichtsbezirk, in dem die gemietete Ferienunterkunft liegt.
11. Widerrufsrecht
Laut dänischem Verbraucherschutzgesetz (Forbrugeraftaleloven) besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um die Buchung einer Ferienunterkunft handelt. Sie können den Mietvertrag jedoch jederzeit kündigen (siehe Punkt 8).
12. Datenschutzerklärung
Wir verweisen auf unsere aktuelle Datenschutzerklärung auf der Webseite von SONNE UND STRAND.
13. Sonstiges
Weitere Informationen können Sie den „Nützlichen Infos“ auf der Webseite von SONNE UND STRAND entnehmen.