Im südlichen Teil von Lønstrup, in der Nähe der ehemaligen Mårup-Kirche, dem Naturgebiet Rubjerg Knude und dem herrlichen Badestrand liegt dieses schöne Ferienhaus.
Das Ferienhaus, das sowohl für die Familie als auch für 2 Paare geeignet ist, liegt in einer wunderschönen Gegend mit herrlicher Natur, die zu lange Spaziergänge und Radtouren einlädt. Das Ferienhaus eignet sich für 6 Personen sowie 1 Kleinkind bis zu 3 Jahren. Die Ferienunterkunft hat eine Wohnfläche von 80 m² und wurde 1973 gebaut. 2021 wurde die Ferienunterkunft teilweise renoviert. Es ist erlaubt 1 Haustier mitzubringen. Die Ferienunterkunft ist mit einer energiefreundlichen Luft-Luft-Wärmepumpe ausgestattet. Die Ferienunterkunft ist mit Waschmaschine ausgestattet. Tiefkühlmöglichkeit mit 60 Liter Nutzinhalt. Es gibt außerdem einen Kaminofen. Für die jüngsten Feriengäste ist 1 Kinderhochstuhl vorhanden. Die Ferienunterkunft liegt auf einem 2500 m² großen Naturgrundstück. Die Entfernung zum Meer beträgt 500 m. Die nächste Einkaufsmöglichkeit liegt 900 m entfernt. Das Ferienhaus verfügt über eine teilweise geschlossene Terrasse. Geräteraum. Trampolin. Es steht ein Grill zur Verfügung. Es ist ein Ladestecker für Elektroautos installiert. Mit einer Ladeleistung von 9 kW. Parkplatz auf dem Grundstück. Die Schlafplätze verteilen sich auf 2 Schlafräume. 4 Schlafplätze in Doppelbetten. 2 Schlafplätze auf einer Doppelschlafcouch. 2 von diesen Schlafplätzen befinden sich im Wohnzimmer. Die Küche ist mit Kühlschrank ausgestattet. Außerdem gibt es 4 Induktions-Kochzonen, Umluftofen, Mikrowelle sowie Geschirrspüler. Es gibt 1 Badezimmer mit Duschnische und 1 Toilette.. Fußbodenheizung in 1 Badezimmer. In der Ferienunterkunft gibt es 1 Fernseher mit Smart-TV. Mindestens 4 dänische Fernsehsender. 1-3 schwedische Fernsehsender. 1-3 norwegische Fernsehsender. Mindestens 4 deutsche Fernsehsender. Es steht kabellose Internetverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten: Keine Vermietung an Jugendgruppen, in denen alle 15-25 Jahre sind.
Rauchen ist nicht zugelassen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots wird eine Gebühr von mindestens EUR 420,- erhoben.
Der Grill sollte wegen Brandgefahr mindestens 1 m von der Hauswand entfernt stehen.